Übersicht
Visumdienste
Konsularische Dienste
Handels- und Exportunterstützung
Kultur- und Bildungsprogramme
Zuständigkeitsbereich
Terminvereinbarung
Besondere Hinweise
Nein. Deutschland gehört zur EU und zum Schengen-Raum, daher reisen Deutsche mit Personalausweis oder Reisepass nach Portugal und halten sich ohne Visum auf. Dasselbe gilt für österreichische und schweizerische Staatsangehörige sowie für EU- und EWR-Bürger mit Wohnsitz in Deutschland.
Die Konsularabteilung in Berlin ist zuständig für Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen; Düsseldorf für Nordrhein-Westfalen; Hamburg für Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein; und Stuttgart für Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland, mit einem Konsularbüro im Raum Frankfurt. Das konsularische Servicezentrum nennt Ihnen den richtigen.
Möglicherweise. Wenn Ihre Staatsangehörigkeit ein Schengen-Visum erfordert, beantragen Sie nach Termin beim zuständigen Posten ein Visum für kurzfristige Aufenthalte (Typ C) für Reisen bis zu 90 Tagen oder ein nationales Visum (Typ D) für längere Aufenthalte, Arbeit, Studium oder Familiennachzug.
Stellen Sie Ihren Antrag online — schnell, sicher und Schritt für Schritt.