Übersicht
Das Honorarkonsulat von Ungarn in Eisenstadt nimmt im ungarischen Konsularnetz auf österreichischem Boden eine besondere Stellung ein: Es sitzt in der Hauptstadt des Burgenlandes, jenes Bundeslandes, das bis 1921 zum Königreich Ungarn gehörte und das bis heute die anerkannte ungarische Volksgruppe Österreichs beheimatet. Das Büro liegt am Haidäcker Park 1 in Eisenstadt; Honorarkonsul ist Ing. Peter Koloman Németh, der das Amt seit Mai 2010 führt — schon der Name spiegelt die enge österreichisch-ungarische Verflechtung dieser Grenzregion wider. Die im Vergleich zu anderen Honorarkonsulaten deutlich längeren Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag 08:00–16:00, Freitag 08:00–14:00) sind kein Zufall: die Nachfrage ist hier ungleich höher als anderswo — getragen von der ungarischsprachigen Gemeinschaft im Burgenland, vom alltäglichen Grenzverkehr nach Sopron, das nur 4 km Luftlinie über die Grenze entfernt liegt, und von den dichten österreichisch-ungarischen Familienbeziehungen entlang der gesamten Ostgrenze des Landes. Wie alle Honorarkonsulate ist auch dieses Haus auf Erstauskünfte, Beglaubigungen und Weiterleitung beschränkt. Pässe, Visa und volle konsularische Akte erfolgen über die Konsularabteilung der ungarischen Botschaft in Wien (Schenkenstraße 3), die für das Burgenland territorial zuständig ist.
Konsularische Dienste
Erste konsularische Anlaufstelle und Beglaubigungen für die ungarische Gemeinschaft im Burgenland. Das Büro kann Dokumente prüfen, erste Auskünfte zu Personenstands- und Staatsbürgerschaftsfragen geben — insbesondere zur vereinfachten Einbürgerung, die für die historische ungarische Volksgruppe in Österreich besonders relevant ist — und an die Wiener Konsularabteilung weiterleiten. Pässe, Personalausweise und Visa stellt das Haus nicht selbst aus; notarielle Akte mit voller Botschaftsvollmacht ebenso wenig.
Zuständigkeitsbereich
Burgenland. Der Amtsbereich des Hauses umfasst ausschließlich dieses eine Bundesland. Volle konsularische Dienste für Burgenländerinnen und Burgenländer übernimmt die Konsularabteilung der ungarischen Botschaft in der Wiener Schenkenstraße 3.
Terminvereinbarung
Die Öffnungszeiten sind Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 16:00 und Freitag von 08:00 bis 14:00 — deutlich länger als bei den meisten Honorarkonsulaten und ein Spiegel der hohen Nachfrage aus der burgenländischen ungarischen Gemeinschaft. Spontane Vorsprachen sind in dieser Zeit möglich; ein Anruf oder eine E-Mail im Vorfeld hilft bei nicht-eiligen Anliegen. Kontakt: +43 2682 62768-36, Fax +43 5909074315, E-Mail konsulat@nemeth-eisenstadt.at. Für Dienstleistungen mit Botschaftsvollmacht wenden Sie sich direkt an die Konsularabteilung der ungarischen Botschaft in Wien (+43 1 537 80 300, info.wien@mfa.gov.hu).
Besondere Hinweise
Das Burgenland gehörte bis zu den Friedensverträgen von Saint-Germain (1919) und Trianon (1920) zum Königreich Ungarn; die Verträge übertrugen den deutschsprachigen Westsaum dieser Gebiete der jungen Republik Österreich. Die endgültige Grenzlinie zog der Vertrag von Sopron/Ödenburg von 1921 — Sopron selbst stimmte im Dezember 1921 in einer Volksabstimmung für den Verbleib bei Ungarn, weshalb die Stadt bis heute innerhalb Ungarns liegt, obwohl sie geographisch tief in dem Gebiet liegt, das sonst zum Burgenland geworden wäre. Die anerkannte ungarische Volksgruppe im Burgenland — konzentriert vor allem um Oberwart/Felsőőr und Oberpullendorf/Felsőpulya — verfügt bis heute über zweisprachige Schulen, eigene Kulturinstitutionen und volle rechtliche Anerkennung als Volksgruppe. Das macht das Eisenstädter Honorarkonsulat zur natürlichen lokalen Anlaufstelle für minderheitenbezogene Fragen und für den dichten alltäglichen Grenzverkehr. Arbeitssprachen sind Ungarisch und Deutsch.